Wenn sie das Erlaubte Allahs verbieten und Seine Verbote erlauben
Sie haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer Allah…” [Surah at-Tauba, Ayah 31]
Baghawi sagte
in der Auslegung dieses Verses: “Wenn behauptet wird: “Sie beteten die
Schriftgelehrten und Mönche nicht an, indem sie sich vor ihnen
verbeugten und niederwarfen.” dann kann man dazu folgende Antwort geben:
“Die in dem Vers vorkommende Gehorsamkeit ist nicht bezüglich der
Verbeugung oder der Niederwerfung, sondern die Gehorsamkeit zu ihnen
wenn sie Allahs Erlaubte verbieten und Seine Verbote erlauben, indem sie
sich Allah widersetzen. Genau auf diese Weise haben sich die
Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen.”
Adiyy bin Hatim (ra) sagte: “Ich trat zum Gesandten Allahs (وسلم الله عليه وسلم) vor und trug dabei noch ein Kreuz aus Gold. Als der Gesandte Allahs mich sah sagte er: “O Adiyy! Werfe diesen Götzen weg, den du um den Hals trägst!” Ich warf es sofort weg, danach kam ich zu ihm. Er las gerade den Vers:
“Sie
haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer
Allah. (Ebenso) den Messias, den Sohn der Maria (haben sie zu Herren
genommen)…” [Surah at-Tauba, Ayah 31]
Als er diesen Vers zu Ende las, sagte ich zu ihm: “Wir beteten sie doch nicht an!” Daraufhin sagte er: “Wenn sie das Erlaubte Allahs verbieten und Seine Verbote erlauben, habt ihr es dann auch nicht verboten oder erlaubt?” Ich antwortete: “Ja.” Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (وسلم الله عليه وسلم): “Genau auf diese Art haben sie sie angebetet.” [Tafsir al-Baghawi, Band 3, Seite 285]
Abu’l Bahtari sagte über diese Ayah [Surah at-Tauba, Ayah 31]:
“Sie verrichteten ihre Gebete nicht zu den Schriftgelehrten und
Mönchen. Falls diese ihnen befohlen hätten sich vor ihnen zu verbeugen
und sich niederzuwerfen, so hätten sie ihnen niemals gehorcht. Doch als
sie ihnen die Verbiote Allahs erlaubten und Sein Erlaubtes verboten,
gehorchen sie ihnen. Auf diese Weise haben sie sich ihre
Schrieftgelehrten und Mönche zu Herren neben Allah genommen.” [Majmu'al-Fatawa, Ibn Taymiyyah Band 7, Seite 76]
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