Wer keine
Kenntnis über den Taghut besitzt, kann diese weder verleugnen noch
verwerfen, selbst wenn er es behauptet. Schließlich kann man nicht gegen
etwas sein, was man nicht kennt. Gleiches gilt für den Iman. Man kann
nicht an Allah glauben, wenn man den wahren Iman nicht verstanden hat.
Auch hier wäre die Behauptung zu Glauben nur ein Trugschluss.
Allah subhanahu wa ta’ala sagt: “Siehst
du nicht jene, die behaupten an das zu glauben, was zu dir herab
gesandt worden ist, und was vor dir herab gesandt wurde? Sie wollen sich
vor dem Taghut richten lassen, obwohl ihnen doch befohlen war, es zu
verleugnen. Der Satan will sie weit in die Irre führen.” [Surah An-Nisa 4, Ayah 60]
In diesem
Vers stellt uns Allah subhanahu wa ta’ala eine Gruppe von Menschen vor,
die zwar behaupten an Quran und die vorherigen Bücher Allahs zu
glauben, aber gleichzeitig auch die Gerichte der Taghut aufsuchen
wollen.
Allah subhanahu
wa ta’ala hat den Glaubensanspruch dieser Menschen zurückgewiesen.
Denn der wahre Glaube ist zusammen mit der Anerkennung der Gerichte der
Taghut nicht vereinbar.
In einem
Herzen können der wahre Glaube und das Verlangen eines Rechtsspruchs vom
Taghut nicht gleichzeitig existieren, denn das Eine widerspricht dem
Anderen.
Besäßen diese
Menschen wirklich den wahren Glauben, so würden sie niemals wollen,
dass der Taghut über sie urteilt. Denn Allah subhanahu wa ta’ala sagt: “Obwohl doch befohlen war, es (den Taghut) zu verleugnen.” Zudem warnt Er sie mit dem Hinweis: “Der Satan will sie weit in die Irre führen”
vor Täuschungsversuch des Satans. Denn Satan will, dass die Menschen
glauben, sie könnten die Gerichte der Taghut anerkennen, ohne dadurch
ihren Iman zu beschädigen. Sie sollen glauben, dass sie vor die Gerichte
der Taghut ziehen können, ohne vom Islam abzufallen.
In einem anderen Quranvers sagt Allah:
“Diejenigen, die sich scheuen dem Taghut zu dienen und sich zu Allah
wenden, für sie gibt es frohe Botschaft. So verkünde die frohe Botschaft
Meinen Dienern.” [Surah Az-Zumar 39, Ayah 17]
Hier stellt
uns Allah subhanahu wa ta’ala Seine Diener vor, denen Er das Paradies
verheißen wird. Zu ihren Eigenschaften gehören, dass sie sich davor
hüten dem Taghut zu dienen und jegliche Dienerschaft allein Allah
zusprechen. Deswegen haben sie das Wohlgefallen Allahs erlangt und die
frohe Botschaft des Paradieses erhalten.
Folglich kann
man nur dann das Wohlgefallen Allahs und somit das Paradies erlangen,
wenn man dem Taghut jegliche Dienerschaft verweigert und nur Allah, dem
Einzigen und Partnerlosen, dient.
Dieser Quranvers zeigt uns deutlich, dass die Ablehnung der Taghut eine Voraussetzung des wahren Glaubens ist.
In einem
anderen Quranvers wird uns zudem dargelegt, dass die Botschaft aller
Gesandten aus diesen zwei Grundlagen besteht: Allein nur Allah dienen
und dem Taghut die Dienerschaft verweigern. Allah sagt: “Gewiss haben Wir zu jedem Volk einen Gesandten geschickt, (und ihnen befohlen): ‘Dient nur Allah und meidet den Taghut!'” [Surah Al-Nahl 16, Ayah 36]
Allah
subhanahu wa ta’ala wird die Dienerschaft des Menschen solange nicht
akzeptieren, bis sie auf die Art und Weise erfolgt, wie Er es befohlen
hat. Dazu gehört, dass der Diener seine Dienerschaft aufrichtig und
ausschließlich nur Ihm widmet und sich davor hütet dem Taghut zu dienen.
Somit ist der Kufr gegen den Taghut eine unabdingbare und fundamentale
Bedingung des Tawhids. Nur mit der absoluten Abkehr vom Taghut wird
unsere Ibadah und unser Iman von Allah subhanahu wa ta’ala anerkannt.
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