Die Faktoren, die den Islaam einer Person zunichte machen
Shaikhu-l-Islaam Muhammad ibn Abdul Wahhab
Wisse, dass die Faktoren, die den Islaam (einer Person) zunichte machen, zehn sind:
Der Erste: Der Schirk in der Ibadah zu Allah (subhanahu wa ta’ala)
Allah sagt: “Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass Ihm etwas beigesellt wird, und Er vergibt das, was außer diesem ist, wenn Er will.” [Surah An-Nisa 4, Ayah 48 bzw. 116]
Und Er sagt: “Wer
Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies und
dessen Zufluchtsort wird das Höllen(feuer) sein. Und die Ungerechten
werden keine Helfer haben.” [Surah Al-Ma'idah 5, Ayah 72]
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Das Zweite: Wer
zwischen sich und Allah Vermittler setzt, diese anruft, von ihnen die
Fürsprache erbittet und auf sie vertraut, der hat nach dem Konsens (der
Gelehrten) Kufr begangen.
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Der Dritte: Wer die Muschrikin nicht zu Kuffar erklärt, an ihrem Kufr zweifelt oder ihre Lehre für richtig befindet, begeht Kufr.
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Der Vierte: Wer
glaubt, dass eine andere Rechtleitung als die des Propheten (sallallahu
alayhi wa sallam) vollkommener wäre als seine oder, dass der Hukm
(Urteil, Urteilsspruch, Beschluss, Herrschaft) von jemandem außer ihm
besser wäre als sein Hukm – so wie das bei jemandem der Fall ist, der
den Hukm der Tawaghit seinem Hukm vorzieht -,so ist er Kafir.
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Der Fünfte: Wer
etwas, mit dem der Gesandte (sallallahu alayhi wa sallam) gekommen ist,
hasst, hat Kufr begangen, auch wenn er danach handelt.
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Der Sechste: Wer
sich über etwas von der Religion des Gesandten oder über ihren Lohn
(für bestimmte Taten) oder ihre Bestrafung (wegen bestimmter Taten)
lustig macht, hat Kufr begangen.
Der Beweis ist die Aussage Allahs (subhanahu wa ta’ala): “Sag:
Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten
lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr habt Kufr begangen nach
eurem Iman.” [Surah At-Taubah 9, Ayah 65-66]
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Der Siebte: Die
Zauberei, und zu ihr gehört, den Mann von dem abzuwenden, was er
begehrt und ihn dazu zu bringen, das zu lieben, was er nicht begehrt.
Wer das ausübt oder zufrieden damit ist, hat Kufr begangen.
Und der Beweis ist die Aussage Allahs (subhanahu wa ta’ala): “Und
sie (beide) haben niemanden (in der Zauberei) gelehrt, ohne zu sagen:
‘Wir sind nur eine Versuchung, so begehe keinen Kufr!'” [Surah Al-Baqarah 2, Ayah 102]
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Der Achte: Das Unterstützen der Muschrikeen sowie die Hilfe für sie gegen die Muslime.
Und der Beweis ist die Aussage Allahs: “Und wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist von ihnen. Gewiss, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.” [Surah Al-Ma'idah 5, Ayah 51]
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Der Neunte: Wer
glaubt, einigen Menschen wäre es erlaubt, die Schari’ah Muhammads zu
verlassen, so wie es Al-Khidr erlaubt war, die Schari’ah Musas zu
verlassen, so ist er ein Kafir.
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Der Zehnte: Sich von der Religion Allahs abzuwenden, sie nicht zu erlernen und nicht nach ihr zu handeln.
Und der Beweis ist die Aussage Allahs: “Und
wer ist ungerechter als jemand, der mit den Zeichen seines Herrn
ermahnt wurde und sich hierauf von ihnen abwendet? Gewiss, Wir werden an
den Übeltätern Vergeltung üben.” [Surah As-Sajdah 32, Ayah 22]
Bei all
diesen Faktoren, die den Islaam (einer Person) zunichte machen, besteht
kein Unterschied zwischen dem Schmerzenden, dem, der es ernst meint und
dem, der Angst hat; mit Ausnahme desjenigen, der unter Zwang steht. Sie
alle gehören zu den gefährlichsten und am häufigsten auftretenden
Dingen. So sollte sich der Muslim vor ihnen in Acht nehmen und
ihretwegen um sich fürchten. Wir nehmen Zuflucht bei Allah vor den
Dingen, die Seinen Zorn hervorrufen und vor Seiner schmerzvollen Strafe.
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