Von Ibnu
Abbas (radi’allahu anhu) wird berichtet. Als der Gesandte Allahs
(salallahu alayhi wa sallam) Muath (radi’allahu anhu) in den Jemen
schickte, sagte er (salallahu alayhi wa sallam) zu ihm:
“Du
wirst zu einem Volk unter den Leuten der Schrift gehen, so fordere sie
auf, dass sie sich zu der Bezeugung bekennen, dass kein
Anbetungswürdiger da ist, außer Allah (subhanahu wa ta’ala) und dass ich der Gesandte Allahs bin. Folgen sie dieser Aufforderung, so lasse sie wissen, dass Allah (subhanahu wa ta’ala)
ihnen die Pflicht auferlegt hat, fünf Gebete, die sich über den Tag und
die Nacht verteilen, zu verrichten haben. Folgen sie dieser
Aufforderung, so lasse sie wissen, dass Allah (subhanahu wa ta’ala)
ihnen die Pflicht auferlegt hat, ein Almosen (Sadaqa) aus ihrem
Vermögen zu zahlen, das von ihren Reichen genommen und zu ihren Armen
zurückgegeben wird. Folgen sie dieser Aufforderung, so vermeide ihr
wertvolles Vermögen wegzunehmen. Und hüte dich vor dem Bittgebet des
Unterdrückten, denn es besteht keine Schranke zwischen ihm und Allah
(subhanahu wa ta’ala).” [Bukhari, Muslim, Abu Dawud, Tirmidhi, Nasa‘i, Ibn Madscha, Ahmad]
Ibn Daqiq
Al-Id (gest. 702 n.H.) rahimahillah, Erklärte den Hadith über Muath
(radi’allahu anhu) der nach Jemen entsandt wurde, wie folgt: „Die
Verantwortlichkeit der Bekenntnis der Schahadah ist aus folgendem
Grund, dass ohne dies keine Taten des Furu (der Zweige) nicht Angenommen
werden, da dies das Fundament des Din ist (Aslu’d-Din).“ [Ikhamu’l-Ahkam; Band 3, S. 183]
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