Das Urteil über Tahakum
بسم ال الرحمن الرحيم
Tahakum – das sich richten lassen, ist eine ’Ibadah (Gottesdienst/Anbetung), die man entweder Allah, dem Erhabenen, oder jemanden anderen entgegenbringen kann.
Wer sich daher in einer Rechtsstreitigkeit an das Gericht eines Kufr-Staates wendet oder seine Rechtsstreitigkeiten vor irgendwelchen Stammesgesetzen im Dschungel oder in der Wüste bringt, um von diesen abgeurteilt zu werden, der hat Schirk begangen und ist damit auch zu einem Muschrik geworden. Die Beweise hierzu sind eindeutig und diese Angelegenheit betrifft den Kern des Bekenntnisses „La ilaha illa Allah“ (Kein zu Recht Anbetungswürdiger außer Allah).
Kehren wir hier zur Definition von „at-Taghut“ zurück, gegen den man als Mensch Kufr begehen muss, um Iman an Allah haben zu können:
Ibnu Taimiyyah sagte: „Jeder Weg, dem man sich bezüglich der Auflehnung gegen Allah bindet und der außerhalb der Rechtleitung und dem wahren Din ist und dem Buch und der Sunnah widerspricht, ist ein Taghut. Aus diesem Grund wird derjenige, der nicht mit dem Buch Allahs, sondern mit etwas anderem richtet und von dem man sich richten lässt als Taghut bezeichnet. Aus diesem Grund wurde auch Pharao als Taghut bezeichnet.“1
Sulayman Ibnu Sahman sagte: „Der Taghut besteht aus drei Arten: Der Taghut in der Entscheidung (d.h. im Urteil), der Taghut im Gottesdienst und der Taghut in der Gehorsamkeit und der Befolgung.“3
1 Majmu’ Al-Fatawa Band 28, Seite 200-201
2 I'lam ul Muwaqqin 'an Rabb il 'Alamin Band 1, Seite 50
3 Ad-Duraru-s-Saniyyah Band 10, Seite 502-511
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir verstehen:
• Dem Taghut wird Gottesdienst entgegengebracht
• Dem Taghut wird das Recht der Urteilsfindung zugesprochen
• Dem Taghut wird das Recht der Herrschaft zugesprochen
Und da ein Taghut sich anbeten lässt, wissen wir, dass die allgemeine Anbetung
und Dienerschaft (al-'ubudiyya) hier aus folgenden drei Dingen besteht:
• Gottesdienst
• Urteilsgesuch
• Gefolgschaft
Und Allah, der Erhabene, sagt über das Urteilsgesuch beim Taghut folgendes:
{Hast du nicht
jene gesehen, die behaupten, an das Iman zu haben, was zu dir und was
vor dir hinabgesandt worden ist? Sie wollen (nun) ein Rechtsurteil beim
Taghut ersuchen, wo ihnen doch befohlen worden ist, Kufr dagegen zu
begehen; und Satan will sie weit in die Irreleitung
bringen.}4
wollten. Auch wurden andere Gründe für die Offenbarung dieser Ayah genannt. Wie auch immer, diese Ayah hat eine allgemeine Bedeutung, da er alle, die davon ablassen, sich in der Urteilsfindung auf den Qu’ran und die Sunnah zu beziehen und das Urteil der Falschheit vorziehen, auf gleich welche (der Falschheiten) sie sich auch berufen, sie erfüllt die
Bedeutung von at-Taghut.“5
4 Al-Quran al-Karim 4:60
5 Tafsir Ibnu Kathir
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Abdurrahman ibnu Hasan ibnu Muhammad ibnu Abdi-l-Wahhab sagte über diese Ayah:
„Wer zwischen den Menschen mit Urteilen richtet, die Allah, der Gepriesene und Erhabene, nicht herabgesandt hat und so Allah, den Gepriesenen und Erhabenen, und Seinem Gesandten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, widerspricht oder seiner Lust und Laune folgt und die
Urteile des Taghut verlangt, hat den Ring des Islams abgelegt, auch wenn er behauptet ein Muslim zu sein. Denn Allah, der Gepriesene und Erhabene, hat den Iman von denjenigen, die sich vor dem Taghut richten lassen wollen, verleugnet und folgendes gesagt: „die behaupten“. Dieses Wort wird generell für Personen benutzt, die Lügen. Denn sie widersprechen sich selbst und handeln gegensätzlich.“6
Daher die Wirklichkeit in der vorigen Ayah ist, dass Allah, der Erhabene, schon jenen den Iman abspricht, die ein Urteil vom Taghut wollen/begehren, wobei sie noch nicht einmal zum Gericht gegangen sind um sich aburteilen zu lassen.
{Denn die Fitna (Verführung) (zum Schirk) ist schlimmer als das Töten.}7
{Die Verführung (zum Schirk) ist schwerwiegender als das Töten.}8
Was Wort „Fitna“ (Verführung) in diesen Ayat ist gleichbedeutend mit Kufr und Schirk. Wisse! Wenn alle Menschen, ob sie nun in der Wüste oder in der Stadt leben, sich so lange bekämpfen würden bis alle umkämen, so wäre dies ein geringeres Übel, als wenn sie für ihre Streitigkeiten den Taghut zu ihrem Richter ernennen, der sich der islamischen Scharia, die der Gesandte von Allah, Allahs Frieden und Segen auf ihm, brachte widersetzt und mit anderen Gesetzen urteilt.
Drittens; Wenn das Aufsuchen dieser Gerichte die Verleugnung des Iman bedeutet und zudem die Streitigkeiten nur weltlicher Natur sind, wie kann es dann sein, dass du für die Dunja (Diesseits) deinen Iman verleugnest? Folglich ist niemand ein Gläubiger dem Allah, der
Gepriesene und Erhabene, und Sein Gesandter nicht lieber sind als alles andere auf dieser Welt. Ebenso ist niemand ein Gläubiger dem der Gesandte von Allah, Allahs Frieden und Segen auf ihm, nicht lieber ist als die eigenen Kinder, der eigene Vater und alle anderen Menschen
zusammen. Auch wenn dir deine ganze Dunja genommen wird, ist es dir nicht erlaubt vor die Gerichte der Taghut zu ziehen. Falls du zur Wahl gestellt wirst entweder alles zu geben was du besitzt oder vor die Gerichte der Taghut zu ziehen, so ist es deine Pflicht dein gesamtes Hab
und gut abzugeben, doch niemals vor die Gerichte der Taghut zu ziehen.
Und Allah weiß es am besten.“9
6 Fathul Majid – seiner Erklärung von Kitab ut-Tawhid von Muhammad ibnu Abdi-l-Wahhab
7 Al-Quran al-Karim 2:191
8 Al-Quran al-Karim 2:217
9 Ad-Duraru-s-Saniyyah Band 10, Seite 502-511
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Es ist damit unmissverständlich klar, dass ein Gericht, welches nicht nach der Shari’at Allahs urteilt sondern eigene erfundene Urteile anwendet, ein Taghut ist.Wer bei diesem Gericht freiwillig nun ein Urteil ersucht, der hat ihm damit seine Anbetung, Dienerschaft und Untergebenheit entgegengebracht und dieses Gericht zum Gott/Angebeteten neben Allah genommen. Er hat damit Kufr und Schirk begangen und ist somit kein Muslim.
Desweiteren sind auch all jene Kuffar, die angeklagt werden und sich freiwillig einen Anwalt nehmen und diesem Anwalt das Recht geben, ihm im Namen der Kufr-Gesetze zu verteidigen. Falls aber jemand einen Anwalt zwangsweise zugeführt bekommt – wie es oft in den Ländern des Kufr vorkommt –, so hat man sich von diesem sowohl schriftlich als auch mündlich vor dem Gericht loszusagen und mitzuteilen, dass er kein Urteil ersuchen darf.
Natürlich gibt es auch hier – wie in allen anderen Angelegenheiten, wo es um Iman und Kufr geht –, Personen und Gruppen, die mit irgendwelchen Shubuhat (Scheinargumenten) und falschen Auslegungen kommen. Wie zum Beispiel, man dürfte in der Darura (Situation der Notwendigkeit) oder wegen einer Maslaha (Nutzen) sich richten lassen (vom Taghut).
Oder es wäre erst Kufr und Schirk, wenn man sich von einem islamischen-Gericht ab, hin zu einem Kufr-Gericht wendet. Oder weil wir heute keine islamischen-Gerichte haben, so dürfte man sich vor nicht-islamischen Gerichten sein ''Recht'' holen. Wobei anzumerken ist, dass dort nicht Recht gesprochen wird, sondern Unrecht. Weil eben nicht der Hukm (Urteil, Entscheidung) von Allah angewendet wird, sondern der Hukm vom Shaytan, alaihi lanatullah. Daher all diese Aussagen und Shubuhat sind nichts als Kufr und jemand der so vorgeht, kann keinen Iman an Allah haben, denn Allah, der Erhabene, sagt:
{Doch nein bei deinem Herrn; sie werden
den Iman nicht eher verinnerlichen, bis sie dich (oh Muhammad) zum
Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in
ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich
voller Ergebung fügen.}10
Und Allah weiß es am besten.
10 Al-Quran al-Karim 4:65
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen